Universitätsarchiv Tübingen
Übersicht über die Bestände

Allgemeines

Der Kanzler, im Rang unter dem Rektor stehend, war Vertreter des Papstes und seit 1561 des Herzogs am Ort. Er hatte die Aufsicht über die Universität und war für die Kontrolle des Lehrbetriebs und die Einhaltung des Zensurbestimmungen zuständig und hatte den Vorsitz im Kanzler-Appellationsgericht. Er wirkte bei der Verleihung akademischer Grade mit, seit 1912 nur noch bei der Verleihung von Ehrendoktoraten. Das Amt war bis 1817 mit der Propstei der Stiftskirche und damit auch mit dem ersten theologischen Ordinariat verbunden. Es verlor seit dem 17. Jahrhundert an Bedeutung und war am Ende des 18. Jahrhunderts zu einem bloßen Ehrenamt geworden.

Von der Einsetzung des Kurators im Jahre 1811 blieb das Amt zwar äußerlich unberührt, die Aufsichtsfunktion ging aber vollends an diesen über. 1819 wurde das Amt eines Vicekanzlers und Königlichen Bevollmächtigten erneuert, dem folgende Spezialaufgaben übertragen wurden: Immediatberichterstattung über die Professoren und ihren Einfluß auf die studentische Disziplin, Ausübung der Befugnisse des Kanzlers bei Promotionen und Prüfungen, Kontrolle der Immatrikulation von Ausländern, Sitz und Stimme in allen Gremien und Ausschüssen mit der Befugnis, die Einberufung des Senats zu verlangen und Senatsbeschlüsse zu sistieren. Im gleichen Jahr wurde der Vicekanzler auch zum außerordentlichen Bevollmächtigten zur Überwachung des Vollzugs des Bundestagsbeschlusses vom 20.9.1819 sowie des Vollzugs des Disziplinargesetze bestellt. Das Amt des Vicekanzlers wurde 1831 aufgehoben.

1829 wurde der Kanzler erneut königlicher Kommissar, zugleich war er bis 1831 anstelle des Rektors auch Vorstand der Universität. Nach der Wiederherstellung des Rektoramtes kamen dem Kanzler wieder die früheren Aufgaben zu. In den folgenden Jahrzehnten verloren die Aufsichtsfunktionen zunehmend an praktischer Bedeutung, während sich die Amtsinhaber als Mittler und Vermittler zwischen Ministerium und Universität hohes Ansehen erwarben. Als 1933 die nationalsozialistische Regierung einen Mann ihres Vertrauens an dieser Stelle sehen wollte und der Kanzler um seine Entlassung ersuchte, wurde ein Nachfolger nicht mehr ernannt.

1969 wurde das Amt eines Kanzlers als Leiter der Wirtschafts- und Personalverwaltung der Universität neu geschaffen und 1972 mit Einführung der Präsidialverfassung durch das Amt eines Leitenden Verwaltungsbeamten als Vertreter des Präsidenten in Wirtschafts- und Personalangelegenheiten ersetzt. Die Bezeichnung Kanzler wurde 1978 wieder eingeführt.

Bemerkungen : Die Hauptberichte der Kanzler finden sich im Bestand 117 (Akademisches Rektoramt).

Stand



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